Häufig gestellte Fragen
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Unsere Alltagsbegleitung richtet sich an Senioren, Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen, Menschen mit Pflegegrad sowie alle, die sich Unterstützung im Alltag wünschen.
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abgerechnet werden. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
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Für eine Kostenübernahme über den Entlastungsbetrag ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Auch ohne Pflegegrad können unsere Leistungen selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
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Wir vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Dabei lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Wünsche und klären gemeinsam, welche Unterstützung für Sie am besten geeignet ist.
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Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
Alltagsbegleitung
Einkaufsservice
Haushaltsunterstützung
Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
Sozialer Betreuung
Entlastung pflegender Angehöriger
Darüber hinaus bieten wir viele weitere individuelle Unterstützungsleistungen an.
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Ganz nach Ihrem Bedarf – einmalig, mehrmals pro Woche oder regelmäßig. Gemeinsam finden wir die passende Lösung.
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Vor Beginn der Betreuung besprechen wir alle Leistungen transparent mit Ihnen. Gemeinsam finden wir ein passendes Betreuungsmodell – ohne versteckte Kosten.
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Wir sind im Raum Bad Schwalbach und Umgebung für Sie im Einsatz. Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, ob wir auch Ihren Wohnort betreuen.